Budget für Arbeit & Budgetassistenz

Das Budget für Arbeit nach dem Modell Rheinland-Pfalz ist rechtlich nicht unumstritten. Ein Teil des Persönlichen Budgets wird dafür aufgewendet, um trotz vorhandener wesentlicher Behinderung (SGB XII) einen tariflichen Arbeitlohn in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes erzielen zu können (70% der Arbeitgeberkosten).

In Schleswig-Holstein ist geplant, im Rahmen der Projektdurchführung zeitnah einen einvernehmlichen Umsetzungsweg zu entwickeln. Für die reibungslose Durchführung der Phase 4 müssen also noch einige Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden.





Phase der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Hilfe des Persönlichen Budgets (Auszug aus dem Inklusionsmodell Schule - Erwachsenenleben)