Für die Personengruppe der jungen erwachsenen Menschen mit Behinderungen, die an der Schwelle zu einer Beschäftigung in einer WfbM stehen, ist im Projektzeitraum eine echte Wahlmöglichkeit entstanden. Die, die den Wunsch haben, die berufliche Bildung und Orientierung in einem "richtigen" Betrieben wahrzunehmen und anschließend eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben, können dies mit Hilfe des Persönlichen Budgets erreichen.

In den Modellregionen und im angrenzenden Nordfriesland haben sich bereits einige junge Erwachsene zu diesem Schritt entschieden. Die Rehazentren der Bundesagentur für Arbeit in Flensburg und Neumünster erwiesen sich als interessierte und offene Kooperations- und Vertragspartner. Auf der Grundlage eines von careNETZ Service erstellten Bedarfsfeststellungsberichtes wurde die Budgethöhe festgelegt und eine Zielvereinbarung nach § 4 der Budgetverordnung geschlossen.

Die Budgetassistenz unterstützt die Budgetnehmenden dabei, die Leistungserbringer auszuwählen. Um vergleichbare fachliche Standards, wie sie in Werkstätten für behinderte Menschen gelten, auch im betrieblichen Berufbildungsbereich sicherzustellen, bildet das Konzept eines betrieblichen Bildungsbereiches der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) die fachliche Grundlage.

Die Budgetnehmenden haben mit der durch careNETZ Service unterstützten Nachfrage bereits ein kleines Netzwerk Offener Hilfen im betrieblichen Berufsbildungsbereich geschaffen. Zu den Offenen Hilfen gehören

  • die Suche und Begleitung von Praktika
  • die Qualifizierung am Arbeitsplatz bzw. das Job Coaching (einschließlich der laufenden Weiterentwicklung der Förderplanung)
  • die Arbeitsassistenz und
  • die schulorientierte Qualifizierung.

Neben den Integrationsfachdiensten und Werkstätten für behinderte Menschen sind daran auch zwei neue Anbieter (eine Lernpraxis und eine frei praktizierende Pädagogin) und Personen (mit persönlicher Eignung) beteiligt, die dem neuen Bürgertyp des "sozialen Zuverdieners" (Klaus Dörner) entsprechen.

Was folgt nach der Phase der beruflichen Bildung, die die Agentur für Arbeit finanziert?

Um eine nachhaltige Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter der Bedingung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sicherzustellen, können Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch nach § 53 SGB XII haben, einen Teil ihres Budgets als Lohnkostenausgleich für ihren Arbeitgeber nutzen. Diese an das Modell Rheinland-Pfalz "Budget für Arbeit" angelehnte Möglichkeit, muss mit den entscheidenden Leistungsträgern noch verbindlich vereinbart werden.

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