Budgetpauschalen schaffen Spielräume zur Selbststeuerung
Mit Hilfe des Persönlichen Budgets soll die Stellung der Leistungsberechtigen gegenüber den Leistungsträgern und den Leistungserbringern gestärkt werden. Nachdem die Budgetnehmenden mit dem zuständigen Leistungsträger Ziele vereinbart haben, entscheiden sie selbst und nehmen Einfluss, wann, wie, wo und durch wen sie Unterstützungsleistungen erhalten. Sie können den Einsatz der Budgetmittel flexibel steuern und erreichen so für sich das Bestmögliche.
Zusätzlich verspricht man sich von der Einführung des Persönlichen Budgets positive Wirkungen auf die vorhandenen Angebotsstrukturen und die Verwaltungsabläufe.
So wird angenommen, dass mit steigender Zahl der Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer deren direkter Einfluss auf das Leistungsgeschehen zunehmen wird. Eine verstärkte Nachfrage nach ambulanten und offenen Hilfen wird demnach auf die tradierten Angebotsstrukturen nicht folgenlos bleiben.
Die Verwaltungsabläufe werden einfacher und sparsamer, wenn die Art der Bedarfsklärung (Teilhabeplanung), der Zielvereinbarung und der Budgetbemessung die Selbststeuerung fördert und man sich im weiteren Prozess an den erzielten Ergebnisse orientiert. Gut ist danach, was nützt und wirkungsvoll ist und die Lebensqualität erhöht.
Alle genannten Aspekte (Selbststeuerung, Impulssetzung für offene Angebote und Verwaltungsvereinfachung) werden durch den Einsatz von Budgetpauschalen positiv beeinflusst.
Mit dem Handbuch über die Entstehung und zur Nutzung von Budgetpauschalen in der Modellregion Segeberg sollen Außenstehenden über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Budgetbemessung informiert werden.

