Individuelle Gestaltung des betrieblichen Arbeitsbereiches

Die Möglichkeit der individuellen Gestaltung des betrieblichen Berufsbildungsbereiches und die fortlaufende Unterstützung durch die unabhängige Budgetassistenz wirken sich äußerst positiv auf die Motivation der Budgetnehmenden aus.

Insgesamt haben mit Stand vom 30.10.2009 2 Budgetnehmerinnen und 2 Budgetnehmer den betrieblichen Berufsbildungbereich erfolgreich beendet. Alle vier haben über die Praktika einen Betrieb davon überzeugen können, dass sie einen wertvollen Beitrag zum Betriebsergebnis leisten können.

Ein Budgetnehmer wechselte in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Agentur für Arbeit gewährt für den neu entstandenen Arbeitsplatz eine dreijährige Förderung (SGB III). Im Anschluss daran ist eine Förderung über das Integrationsamt möglich.

Die drei anderen Budgetnehmenden strebten ebenfalls eine sozialversicherungsfplichtige Beschäftigung an. Sie wollten einen Teil ihres Persönlichen Budgets einsetzen, um dies zu ermöglichen (Budget für Arbeit, in Anlehnung an das Modell Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen).

Der zuständige Sozialhilfeträger sieht sich aufgrund rechtlicher Bedenken gegenwärtig nicht in der Lage, ein solches Budget für Arbeit einzuräumen. Bis zur gerichtlichen Klärung dieser Rechtsfrage, sind alle drei Budgetnehmenden in den Betrieben beschäftigt, die sie während der Praktika im Berufsbildungsbereich  für sich gewinnen konnten.

Die Beschäftigung erfolgt aber vorerst im Rahmen eines Außenarbeitsplatzes einer Werkstatt für behinderte Menschen. Den Job Coach, der sie bisher erfolgreich begleitete, können sie als Budgetnehmende dennoch weiter nutzen.