Bedarfsklärung und Budgetassistenz

Die Leistungsträger, z.B. der Sozialhilfeträger, ist zur Beratung und Bedarfsfeststellung verpflichtet. Nicht nur die Erfahrungen im vorherigen Modellprojekt haben gezeigt, dass es gut ist, wenn eine unabhängige Stelle mit dem Menschen mit Behinderung eine Klärung des Bedarfes durchführt.

Entweder wird dann über das, was erarbeitet wurde, ein Bericht verfasst oder man geht einfach vorbereiteter in ein Gespräch zur Bedarfsfeststellung mit dem Leistungsträger. Eine solche Vorbereitung dient der Qualitätssicherung. Man trifft sich mehr als ohne Vorbereitung auf gleicher Augenhöhe.

Im Modellprojekt zur Erprobung des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets haben wir mit unseren Kooperationspartnern einen Standard für eine umfassende Bedarfsklärung und Wege für eine Budgetbemessung entwickelt.

Wenn man nach der Klärung des Bedarfes schließlich ein Persönliches Budget erhält, geht es darum, sein Budget zur Errreichung der Ziele, die mit dem Leistungsträger vereinbart worden sind, einzusetzen. Das kann vorallem zu Beginn recht schwierig sein. Im Rahmen des Projektes kann man auf eine kostenfreie Budgetassistenz (siehe auch rechte Spalte) von careNETZ Service zurückgreifen.





Stellungnahme zur Budgetassistenz

Die Budgetassistenz als erforderliche Unterstützungsleistung ist nicht unumstritten. Am Ende des Modellprojektes zur Erprobung des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets haben wir folgende Einschätzung abgegeben.

Bürgerschaftliches Engagement und "sozialer Zuverdienst"

Bei jeder Bedarfsklärung wird auch Ausschau gehalten nach Unterstützern, die keine Profis sind. Das können sowohl Menschen sein, die sich unentgeldlich freiwillig engagieren als auch Menschen, die für Ihren Einsatz eine geldliche Anerkennung erhalten (§ 3 Nr. 26 EStG, steuerfreie Hinzuverdienstgrenze bis zu 2.100 p. a., bei gemeinützigen Tätigkeiten in einer entsprechend anerkannten Institution, bekannt als "Übungsleiterpauschale").